Monatsarchiv 21. Januar 2022

VonSH-Business-itk

Abrechnung von Reisekosten

Steuerlicher Bezugspunkt für Dienstreisen ist künftig die „erste Arbeitsstätte“
Grundsätzlich gilt: Dienstreisen liegen vor, wenn Beschäftigte aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung oder ihres Arbeitsplatzes tätig sind. Bleibt die Frage nach dem korrekten Steuerbezugspunkt. Dabei wird die bisher gültige und mehrdeutige Formulierung „normale Arbeitsstätte“ durch den gesetzlich normierten Begriff „erste Arbeitsstätte“ ersetzt.


„Hauptarbeitsstätte“ ist ein Arbeitgeber, ein verbundenes Unternehmen oder eine vom Arbeitgeber benannte feste Betriebsstätte eines Dritten. Abweichend von den bisherigen Regelungen kann dies auch der Geschäftssitz des Kunden sein. Auch Bildungseinrichtungen können zum „ersten Arbeitsplatz“ werden, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten Weiterbildung und Vollzeitstudium ermöglicht.
Arbeitgeber können den ersten Arbeitsort in einem Arbeitsvertrag steueroptimal festlegen
Der Ort der ersten Arbeitsstätte wird in erster Linie vom Arbeitgeber durch arbeits- und dienstvertragliche Regelungen bestimmt. „Unternehmen müssen ihre Arbeits- und Dienstverträge dringend überprüfen und an Veränderungen anpassen“, sagte Christel Fries vom BVBC. „Klare Regelungen vermeiden Diskrepanzen zwischen Finanzbehörden und den eigenen Mitarbeitern.“ Jeder Mitarbeiter kann nur einen Erstarbeitsplatz haben und muss einer Einrichtung dauerhaft zugeordnet werden.


Arbeitgeber sollten ihren ersten Arbeitsplatz sorgfältig auswählen und auf steuerliche Auswirkungen achten. Die Fahrt von Ihrem Wohnort zu Ihrer ersten Arbeitsstätte ist keine Dienstreise. Ergebnis: Das Finanzamt erkennt Entfernungsabzüge nur auf persönlichen Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern an. Bei einer Dienstreise hingegen können Steuerzahler die tatsächlich gefahrenen Kilometer und Verpflegungsmehrkosten berechnen.
Wird der erste Arbeitsort vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich festgelegt, gelten quantitative Kriterien. Als Betriebsstätte gilt in diesem Fall in der Regel die erste Arbeitsstätte, die Beschäftigte an mindestens ein bis zwei Tagen in der Woche oder mindestens einem Drittel der Arbeitszeit pro Woche aufsuchen.


Kann die erste Stelle nicht eindeutig zugeteilt werden, gilt das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip. Der nächstgelegene Arbeitsplatz des Unternehmens wird automatisch Ihr erster Arbeitsplatz. Das stört viele Mitarbeiter. Denn geringere Fahrtkosten über kürzere Distanzen können sie nur über eine Pendlerpauschale absetzen.
BVBC-Experte Fries empfiehlt den Unternehmen „schriftliche Regelungen zu klären, insbesondere für Beschäftigte an wechselnden Arbeitsplätzen und Vielfahrer“.


Oft können Sie beim Finanzamt höhere Kosten geltend machen. Beispiel: Fährt ein Mechaniker von einem Unternehmen zu einer Baustelle, kann er nur eine geringe Entfernungspauschale geltend machen. Fährt er hingegen direkt von der Wohnung zur Baustelle, kann er Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern abrechnen.
Die neuen Regelungen kommen auch Dienstwagenfahrern zugute. Als geldwerter Vorteil müssen Sie künftig nur noch die erste Fahrt zur Arbeit versteuern. Alle anderen Dienstreisen, auch zu anderen Betriebsstätten, bleiben steuerfrei.
Schriftliche Aufzeichnung der Mitarbeiternutzung durch den Kunden
Grundsätzlich sollte der Steuerpflichtige den Einsatz des Arbeitnehmers durch den Kunden schriftlich festhalten. Eine Frist von bis zu 48 Monaten bedeutet Fremdarbeit. Sie können dann alle Reisen, zusätzliche Mahlzeiten (für die ersten drei Monate) und gegebenenfalls die Unterkunft für Steuern berechnen. Übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten nicht, kann der Arbeitnehmer sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen.

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Was ist ein VPN?

VPNs galten einst als neue Technologie, heute werden sie dringend benötigt. VPNs schützen grundsätzlich Ihre Daten im Internet, sodass niemand Ihre Aktivitäten verfolgen kann und von der standortbasierten Inhaltsblockierung nicht betroffen ist.
Wenn Sie immer noch nicht verstehen, was ein VPN bedeutet, versuchen Sie, es sich vorzustellen. Stellen Sie sich das Internet als die echte Autobahn vor, auf der wir mit unseren Fahrrädern herumfahren. Wir besuchen unsere Lieblingsorte (Websites), kaufen in verschiedenen Geschäften ein, überprüfen unser Aktienportfolio, lesen die Nachrichten und spielen Spiele.


Wenn Sie auf einem Motorrad sitzen, sind Sie vollständig sichtbar. Jeder, dem danach ist, kann Sie über diese digitalen Autobahnen verfolgen, sehen wer Sie sind, und Ihr Privatleben durchschnüffeln. Jeder kann sich Ihre OnlineAktivitäten ansehen und erfahren, wer Sie sind und welche Seiten Sie besuchen und vieles mehr man muss nur richtig suchen. Man kann Sie sogar bis nach Hause verfolgen. Ihr gesamtes Tun lässt sich zurückverfolgen.
Anstatt auf einer weiten Autobahn zu fahren, können Sie einen privaten Tunnel (virtuelles privates Netzwerk) verwenden. Das VPN fungiert als Ihr persönlicher Tunnel, der Sie umgibt, Sie anonymisiert und niemanden sehen lässt, wohin Sie gehen oder was Sie tun. Ein VPN, das aus der Metapher ausbricht, verschlüsselt die Verbindung und verbirgt die IP-Adresse. Was verbirgt ein


VPN? VPNs arbeiten auf Betriebssystemebene, sodass der gesamte Datenverkehr über andere Server umgeleitet wird. Dies bedeutet, dass der gesamte Online-Verkehr und physische Standorte verborgen bleiben, während Sie im Internet surfen. Wenn Sie nur über einen VPN-Server auf Ihre Website zugreifen, erscheint als Quelle Ihrer Verbindung einer von vielen VPN-Routern, der sogenannte Proxy-Server, nicht Ihr eigener Router. Daher können weder der Website-Eigentümer noch jemand anderes, der versucht, Sie auszuspionieren, erraten, wer Sie sind. Das
VPN bietet die höchstmögliche Anonymität außerhalb des TOR-Netzwerks. Mit TOR werden Verbindungen durch das riesige Netzwerk von Relaisstationen geleitet, die sich ständig bewegen und schwer fassbar bleiben. VPNs verwenden dieses (sehr langsame) Protokoll nicht, aber sie bieten einen angemessenen (und wesentlichen) Schutz, wenn sie Datenautobahnen komprimieren, die von den heutigen deregulierten Hackern gesäumt sind.


Wenn es um Online-Datenschutzlösungen geht, sind VPNs, Tor und Web-Proxys optional, aber VPNs bieten die beste Balance zwischen umfassender Sicherheit und Geschwindigkeit.
Egal, ob Sie sich mit öffentlichem WLAN schützen, Ihre Online-Banking-Informationen schützen oder Ihren Standort vor Inhaltsanbietern und Werbetreibenden verbergen möchten, VPN hält Sie privat.

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